Die geförderten Projekte sollen gesundheitliche Chancengerechtigkeit verbessern und sich an diesbezüglich besonders gefährdete Gruppen richten, wie z. B.:
- werdende und junge Familien mit Kindern
- Kinder und Jugendliche
- junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren
- ältere Menschen
- Alleinerziehende
- Arbeitsuchende
- Menschen mit Migrationsgeschichte
- geschlechtsspezifische Gruppen (m/w/d)
- Menschen mit geistiger Behinderung
- oder auf Multiplikator:innen, die mit diesen Menschen arbeiten
Thematisch können Vorhaben zur Stärkung von Gesundheit und Wohlbefinden aus folgenden Themenbereichen unterstützt werden:
- gesunde Ernährung
- Bewegung
- psychische Gesundheit und Stressbewältigung
- soziale Teilhabe (Bitte beachten: Als alleiniges Projektziel ist soziale Teilhabe nicht förderfähig. Maßnahmen zur sozialen Teilhabe können nur gefördert werden, wenn sie mit mindestens einem der anderen fünf Themenfelder verbunden sind.)
- Gesundheitskompetenz
- Aufbau lokaler Netzwerke für Gesundheitsförderung
Das Vorhaben muss in ein bereits vorhandenes Gesamtkonzept chancengerechter Stadt- oder Dorfentwicklung eingebunden sein. Es muss in einer den Einwohnenden zugänglichen Stadtteil- oder Dorfeinrichtung (z. B. Bürgerhäuser, Quartierstreffs) oder einem definierbaren quartiersbezogenen öffentlichen Raum (Park, Festplatz o.ä.) umgesetzt werden. Isolierte, d. h. nicht in ein Gesamtkonzept eingebundene Einzelmaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderfähig sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens gemäß den Kriterien des Leitfadens Prävention entstehen. Zu programm- und vorhabensspezifischen Einzelfragen informiert und berät die Programmkoordination der AGETHUR gerne.
Fixe Eigenmittel-Anteile sind nicht erforderlich, jedoch verpflichtet sich die antragstellende Einrichtung dazu, die Umsetzung des Vorhabens infrastrukturell (z. B. durch Mitnutzung bestehender Büroausstattung) und, wenn möglich, personell (durch administrative Organisation des Projektes) zu gewährleisten.
Das Förderprogramm „Mittelpunkt Gesundheit“ orientiert sich an den Thüringer Gesundheitszielen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die AGETHUR als Programmkoordination unterstützt Sie bei der Antragserstellung (z. B. Entwicklung der Konzeptidee, des Finanzplans). Darüber hinaus bieten wir Ihnen bei Bedarf im Rahmen unserer personellen Ressourcen und abhängig von Thema und Zielgruppe der Förderung auch kostenfreie Leistungen zur Prozessbegleitung an. Teilen Sie uns Ihr Interesse daran gern schon im Rahmen der Antragsberatung mit.